Auch in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise konnte nach Beschluss der Mitgliederversammlung erneut die höchstmögliche Dividende von vier Prozent ausgezahlt werden – mehr, als man mit anderen Anlagen in jüngerer Vergangenheit erreichen konnte.
Damit wird der Wohnungsbestand instand gehalten und modernisiert. Die Einlage macht das Mitglied zum Miteigentümer der Genossenschaft und es hat in der Mitgliederversammlung ein aktives Mitbestimmungsrecht. Durch die Mitgliedschaft sind die Genossenschafter direkt am Erfolg beteiligt. Die Dividende wird grundsätzlich auf die Geschäftsanteile gezahlt, die bei Beginn des Geschäftsjahres, für das der Jahresabschluss aufgestellt wurde, bestanden.
Neben den Geschäftsanteilen, die für eine Mitgliedschaft nötig sind (ein Anteil = 300,- €; für Mieter einer Wohnung zwei Pflichtanteile), können zur Zeit keine weiteren Anteile gezeichnet werden. Bei Beitritt wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50,- € erhoben. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss uns mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich zugegangen sein. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im folgenden Jahr innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung (Feststellung der Bilanz), die in der Regel im Mai/Juni stattfindet.